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Журнал «ПАРТНЕР»

Журнал «ПАРТНЕР»
Социальные вопросы >> Базовое обеспечение в старости
«Партнер» №7 (190) 2013г.

Общество «Достоинство в старости» информирует

В журнале «Партнёр» № 6 / 2012 была опубликована статья члена рабочей группы нашего общества Льва Гендлина «Еще раз о пенсии вместо социальной помощи». Напоминаем, что в статье речь шла о невыполнении федеральным правительством Германии постановления бундесрата от 15.04.2011 по улучшению социально-правового положения еврейских иммигрантов из стран бывшего Советского Союза, переживших Холокост, с заменой социальной помощи на пенсию (Beschluss des Bundesrates. Drucksache 787/10) и о возможных дальнейших действиях в этом направлении.

 

В ряде статей, опубликованных в печати и в Интернете, мы уже обращались к указанной ситуации. Сейчас, в преддверии сентябрьских выборов в бундестаг, представляется необходимым и своевременным затронуть данную тему снова, поскольку она в очередной раз требует проявления воли законодателя. Такая воля уже была выражена, однако ответ федерального правительства в лице министра труда и социальной защиты Урсулы фон дер Лайен от 29.09.2011 (Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen) оказался, к сожалению, отрицательным и недостаточно обоснованным, поскольку не отвечал самой сути постановления бундесрата.

 

В связи с этим правление общества «Достоинство в старости», по согласованию с руководителем Кёльнского отделения партии зеленых, членом общества  Дианой Зиберт (Geschäftsführerin der Kölner Grünen Dr. Diana Siebert), обратилось в федеральные органы законодательной и исполнительной власти с изложением взглядов DGJZ „Würde im Alter“ e.V. на проблему достойного пенсионного обеспечения бывших еврейских узников гетто и концлагерей. С полным текстом этих писем и их переводом на русский язык можно ознакомиться на интернет-портале www.partner-inform.de.

 

Письмо в Bundeskanzleramt.

 

Перевод письма на русский язык.

 

Antwort SPD. Antwort CDU. Antwort FDP. Antwort Die Grüne. Antwort Die Linke.

 

Предполагается также опубликовать текст писем в немецких интернет-изданиях.

 

В этом году состоится отчетно-перевыборное собрание нашего общества, на которое приглашаются все члены DGJZ „Würde im Alter“, оплатившие членские взносы за 2013 г. (Bankverbindung: „Würde im Alter“ e.V. Sparda-Bank West eG, Filiale Essen-Steele, BLZ: 36060591, Kontonummer: 1016401, годовой взнос 5 евро). Просьба уже сейчас присылать свои соображения по оценке работы общества и предложения по новому составу правления. О дате проведения отчетно-перевыборного собрания будет сообщено дополнительно.

 

Напоминаем, что у консультационной «горячей линии» «Достоинство в старости» поменялся телефон. Просьба задавать вопросы по телефону 03944 / 65 97 430 по средам с 16:00 до 18:00.

 

Д-р Дмитрий Питерский (Эссен),

председатель правления общества

 «Достоинство в старости»




Письмо в Bundeskanzleramt.


Deutsche Gesellschaft jüdischer Zuwanderer „Würde im Alter" e.V.

Vorstand

Dr. Dmitri Piterski, Sachsenring 140. 45279 Essen


Bundeskanzleramt

Bundeskanzlerin

Angela Merkel

Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin


 

DGJZ „Würde im Alter" e.V.

c/o Partner MedienHaus

Friedenstraße 41-43

44139 Dortmund

Tel.:+49 (0)201-4389429

wuerde-im-alter@partner-inform.de

 

Essen, den 13.06.2013

 

Betr.: Umsetzung der Entschließung 787/10 des Bundesrats „Rente statt Sozialhilfe - Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaust-Überlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion"


Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

 

am 15.04.2011 verabschiedete der Bundesrat die Entschließung „Rente statt Sozialhilfe - Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaust­Überlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion". In dieser Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, jüdische Holocaust-Überlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion als "Verfolgte des NS-Regimes" anzuerkennen.

 

Darüber hinaus bat der Bundesrat die Bundesregierung, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass jüdische Holocaust-Überlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion einen eigenständigen Rentenanspruch erhalten und damit nicht länger auf Leistungen der Sozialhilfe in Form von Grundsicherung im Alter angewiesen sind.

 

Die Rentenhöhe soll die Leistungen der Grundsicherung im Alter nicht unterschreiten.

 

Aufgrund des Alters der Holocaust-Überlebenden hat der Bundesrat die Bundesregierung um die zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs gebeten.

 

In ihrer Antwort vom 29.09.2011 teilt die Bundesregierung (BMAS, Bundesratsdrucksache 616/11) dem Bundesrat mit, dass die älteren jüdischen Zuwanderer keine Ansprüche auf eine Verbesserung ihres rechtlichen Status haben. Dies bedeutet, dass die allermeisten auf die Leistungen nach der Grundsicherung im Alter bleiben müssten.

 

Um die Unmöglichkeit der Verbesserung des rechtlichen Status der jüdischen Zuwanderer zu begründen, zieht das BMAS zwei Bundesgesetze heran: das Rentenversicherungsgesetz und das Fremdrentengesetz.


Doch geht es uns vor allem um eine rechtliche Anerkennung der ehemaligen Häftlinge der

nationalsozialistischen Konzentrationslager und Ghettos als „Verfolgte des NS-Regimes" und somit um Entschädigung in Form einer Rente, durch welche die unwürdige Abhängigkeit von der staatlichen Sozialhilfe („Grundsicherung im Alter") unnötig wird.

 

Wir, die Deutsche Gesellschaft jüdischer Zuwanderer „Würde im Alter" e.V. stehen auf dem Standpunkt, dass die Bundesregierung die Entschließung der Bundesrates durch eine Neufassung des Bundesentschädigungsgesetzes umsetzen solle. Um die Entschließung der Bundesrates vom 15.04.2011 durchzuführen, um den sozial-rechtlichen Status der jüdischen Zuwanderer der ehemaligen Häftlinge der nationalsozialistischen Konzentrationslager und Ghettos zu verbessern, braucht man nicht einmal eine neue Gesetzgebung zu entwickeln. Vielmehr genügt es, vergleichsweise einfache Ergänzungen oder Änderungen am bestehenden Bundesentschädigungsgesetz dergestalt zu ergänzen oder zu andern, dass die jüdischen Zuwanderer, die Holocaust-Überlebenden, den rechtlichen Status der „Verfolgte des NS-Regimes" und somit eine Entschädigungsrente bekommen.

 

Wir, die Deutsche Gesellschaft jüdischer Zuwanderer „Würde im Alter" e.V., rufen die Bundesregierung hierzu auf.

 

Die DGJZ Würde im Alter e.V. ist ein Verein, der sich nach Jahren informeller Arbeit seit nunmehr drei Jahren der prekären Lage jüdischer Zuwanderer angenommen hat und sowohl konkrete und rechtliche Hilfestellung leistet als auch deren Anliegen in der Öffentlichkeit vertritt. Ziel des Vereines ist die Förderung des kulturellen, sozialen und psychologischen Wohls vor allem älterer jüdischer Zuwanderer, die als Kontingentflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden. Wir setzen es uns zur die Durchsetzung sowohl der Rechte zur Aufgabe, die ihnen sowohl international kraft entsprechender Staatsverträge und - abkommen zustehen, als auch derer, die ihnen kraft inländischer Verfassungs- und einfachen Rechts zustehen.

 

Die Kopien der Satzung des DGJZ „Würde im Alter" e.V. sowie der Entschließung des Bundesrats „Rente satt Sozialhilfe - Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaust-Überlebende aus der Nachfolgestaaten der Sowjetunion" fügen wir im Anhang bei.

 

Gerne sind wir vom DGJZ Würde im Alter e.V. bereit, das Vorankommen dieses Anliegens zu unterstützen. In jedem Fall stehen wir für jedwede Fragen unter  Tel: (0201) 4389429,   E-Mail wuerde-im-alter@partner-inform.de oder dsp1955@web.de gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Dmitri Piterski

Der Vorsitzende

Dr. Boris Lotwin

Schatzmeister





Перевод письма на русский язык ( Перевод с немецкого д-ра Дмитрия Питерского)


Bundeskanzleramt

Bundeskanzlerin

Frau Dr. Angela Merkel

Willi-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Эссен, 13 июня 2013 г.

 

Реализация постановления бундесрата 787/10 «Пенсия вместо социальной помощи – улучшение социально-правового статуса проживающих в Германии евреев из б. Советского Союза, переживших холокост»

 

Уважаемая госпожа д-р Меркель!

 

15.04.2011 бундесрат принял постановление «Пенсия вместо социальной помощи – улучшение социально-правового статуса проживающих в Германии евреев из б. Советского Союза, переживших холокост». В этом постановлении содержится требование к федеральному правительству признать евреев из стран-преемниц Советского Союза, переживших холокост, в качестве лиц «преследовавшихся при национал-социализме».

 

Кроме того, бундесрат обратился к федеральному правительству с просьбой создать юридические предпосылки, для того чтобы евреи из б. Советского Союза, пережившие холокост, получили неотъмлемое право на пенсию и больше не зависели от социальной помощи в форме базового обеспечения в старости.

 

При этом размер пенсии не должен оказаться меньше величины базового обеспечения в старости.

 

В связи с преклонным возрастом лиц, переживших холокост, бундесрат просил федеральное правительство подготовить проект соответствующего закона в короткий срок.

 

В своём ответе от 29.09.2011 федеральное правительство (федеральное министерство труда и социальных вопросов / BMAS, Bundesratsdrucksache 616/11) сообщает бундесрату, что означенные пожилые еврейские иммигранты не имеют права на улучшение своего правового статуса. Это означает, что они в основном должны оставаться на базовом обеспечении в старости.

 

Для того, чтобы обосновать невозможность улучшения правового статуса еврейских иммигрантов, министерство ссылается на два федеральных закона - на закон о пенсионном страховании (Rentenversicherungsgesetz) и закон об иностранных пенсиях (Fremdrentengesetz).

 

Однако для нас речь идёт прежде всего о правовом признании бывших узников нацистских концлагерей и гетто в качестве лиц «преследовавшихся при национал-социализме» и тем самым о компенсации в форме пенсии, благодаря чему становится ненужной недостойная зависимость от государственной социальной помощи («базового обеспечения в старости»).

 

Мы, Германское общество еврейских иммигрантов «Достоинство в старости» считаем, что федеральному правительству следовало бы реализовать на практике постановление бундесрата с помощью новой редакции федерального закона о компенсации (Bundesentschädigungsgesetz). Для того, чтобы воплотить в жизнь постановление бундесрата от 15.04.2011, чтобы улучшить социально-правовой статус еврейских иммигрантов, бывших узников нацистских концлагерей и гетто, вовсе не требуется разрабытывать новое законодательство. Совершенно достаточно снабдить уже существующий Bundesentschädigungsgesetz небольшими дополнениями и изменениями, касающимися того, что еврейские иммигранты, пережившие холокост, получают статус лиц «преследовавшихся при национал-социализме» и соответственно компенсационную пенсию.

 

Мы, Германское общество еврейских иммигрантов «Достоинство в старости», призываем к этому федеральное правительство.

 

Мы, Германское общество еврейских иммигрантов «Достоинство в старости», представляем ферайн, который после нескольких лет неформальной деятельности уже в течение трёх лет занимается решением целого ряда проблем еврейских иммигрантов, предоставляя им конкретную помощь и информируя общественность об их проблематике. Цель нашего ферайна – способствовать улучшению культурного, социального и психологического состояния прежде всего пожилых еврейский иммигрантов, принятых в ФРГ в качестве контингентных беженцев. Мы направляем свою деятельность на достижение тех прав, которые им принадлежат как в соответствии с международными государственными договорами и соглашениями, так и тех, которые основываются на конституции и законодательстве страны.

 

Копии устава Германского общества еврейских иммигрантов «Достоинство в старости», а также постановления бундесрата «Пенсия вместо социальной помощи – улучшение социально-правового статуса проживающих в Германии евреев из б. Советского Союза, переживших холокост» прилагаются.

 

Мы готовы всемерно участвовать в успешном решении вышеуказанной проблемы. При возникновении вопросов с нами можно связаться по электронной почте по адресу wuerde-im-alter@partner-inform.de.

 

С наилучшими пожеланиями,

 

 

д-р Дмитрий Питерский,

председатель правления

 

 

д-р Борис Лотвин,

член правления, казначей





Antwort SPD

SOZIALDEMOKRATISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS

DER PARTEIVORSTAND

SPD-Parteivorstand, Wilhelmstraße 141,10963 Berlin


DGJZ „Würde im Alter" e.V.

Herrn Dr. Dimitri Piterski

Herrn Dr. Boris Lotwin

c/o Partner Medienhaus

Friedensstraße 41-43

44139 Dortmund

 

Dr. Klaus-Heinrich Dedring Abteilung Politik Referat Sozialpolitik

Tel.: 030-25991-142

Fax: 030-25991-394

klaus-heinrich.dedring@spd.de

 

 

2. Juli 2013

Sehr geehrter Herr Dr. Peterski, sehr geehrter Herr Dr. Lotwin,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Juni 2013 an die SPD-Bundestagsfraktion, in dem Sie im Namen der Initiative „Würde im Alter" die Situation jüdischer Zuwanderer im Rentenalter ansprechen. Das Schreiben wurde mir zur Beantwortung zugleitet

 

Es ist richtig, dass jüdische Zuwanderer häufig vom Risiko der Altersarmut betroffen sind, zumal, wenn sie erst dann nach Deutschland übergesiedelt sind, nachdem sie bereits einen großen Teil ihres Berufslebens in der ehemaligen Sowjetunion oder ihren Nachfolgestaaten zurück gelegt haben. Sie haben dann vielfach Probleme gehabt, hier noch eine Beschäftigung auszuüben, so dass der Anteil der Beitragszeiten, die nach dem Fremdrentengesetz bewertet - und damit der Höhe nach begrenzt - werden, ein hohes Gewicht einnimmt Allerdings gilt dies nicht nur für diesen Personenkreis, sondern auch für deutschstämmige Auswanderer, deren Renten ebenfalls nach dem Fremdrentengesetz bemessen werden.

 

Viele Zuwanderer, darunter insbesondere auch jüdische Zuwanderer, haben also mit einem zweifachen Problem zu kämpfen.

 

Wenn Personen im erwerbstätigen Alter zuwandern, aber keine Beschäftigung finden, so schlägt sich dies zwangsläufig darin nieder, dass keine oder sehr geringe Anwartschaften auf eine gesetzliche Rente, die regulär bemessen werden können, entstehen. Das Rentenrecht kann diese Probleme, die auf dem Arbeitsmarkt entstehen, aber nicht korrigieren.

Die Beitragszeiten nach dem Fremdrentengesetz sind jedoch begrenzt Dies gilt generell für alle Personen, die darunter fallen. Diese Begrenzung ist einvernehmlich erfolgt und wurde nicht in Frage gestellt

Eine Lösung für besondere Probleme und Anliegen jüdischer Zuwanderer wäre insoweit nur außerhalb des Fremdrentenrechts und somit auch nur außerhalb des Rentenrechts generell möglich. Darauf zielt letztlich auch der Entschließungsantrag des Bundesrates, der sich auf jüdische Überlebende des NS-Holocausts bezieht

Ich bin sicher, dass die Forderungen dieses Antrags und Ihr Anliegen in der kommenden Wahlperiode erneut sorgfältig daraufhin geprüft werden, ob und wie entschädigungsrechtliche Regelungen greifen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Klaus-Heinrich Dedring



 

 

Antwort CDU

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag • Platz der Republik 1 -11011 Berlin


DGJZ „Würde im Alter" е.V.

Herr Dr. Dmitri Piterski

Sachsenring 140

45279 Essen

Karl Schiewerling MdB

Vorsitzender der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales

Platz der Republik 1

11011 Berlin

T 030. 227-73192

F 030. 227-76538

karl.schiewerling@bundestag.de

www.cducsu.de

Berlin, 25 Juli 2013

Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende

jüdische Holocaust-Überlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion

 

Sehr geehrter Herr Dr. Piterski,

sehr geehrter Herr Dr. Lotwin,

 

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13. Juni 2013, mit dem Sie nach der Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Änderung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaust­-Überlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion fragen. Als zuständiger arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wurde ich gebeten, Ihnen zu antworten.

 

Für Ihre Forderung haben wir großes Verständnis und werden nach der Wahl prüfen, ob hier Verbesserungen erreicht werden können. Allerdings bestehen hiergegen einige Bedenken.

 

Es gibt einen allgemein gültigen und auch international anerkannten Grundsatz, dass die Altersversorgung von dem Rentenversicherungsträger zu erfolgen hat, an den auch die Beiträge gezahlt worden sind. Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland können daher grundsätzlich nur geltend gemacht werden, wenn hier Beiträge gezahlt worden sind.

 

Eine Ausnahme von dieser Regelung macht das Fremdrentengesetz (FRG) für Vertriebene und Spätaussiedler im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes und bei Verfolgten des Nationalsozialismus oder wenn ein internationales Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland entsprechende Regelungen enthält. Kontingentflüchtlinge zählen in der Regel nicht zu diesem Personenkreis.

 

 Zwingend für einen Rentenanspruch nach dem FRG ist demzufolge die von den Vertriebenenbehörden durchzuführende Feststellung, ob der Versicherte oder ggf. seine Hinterbliebenen als Aussiedler bzw. Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz anerkannt werden können. Erfolgt eine Anerkennung, steht ihnen das gesamte Leistungsspektrum der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zur Verfügung, wenn die allgemeinen rentenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Ob auch jüdische Zuwanderer aus Russland oder der Ukraine, die keine Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt haben, gleichwohl eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung erhalten können, richtet sich danach, ob diese Zuwanderer Berechtigte im Sinne des Fremdrentenrechts sind oder solchen Berechtigten gleichgestellt sind. Zu dem nach dem Fremdrentenrecht berechtigten Personenkreis gehören jüdische Zuwanderer aus Russland vor allem dann, wenn es sich bei ihnen um Spätaussiedler handelt. Daneben können auch bei bestimmten Verfolgten des Nazi-Regimes die im Herkunftsgebiet verbrachten Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG abgegolten werden. Jüdische Zuwanderer aus der Ukraine oder aus Russland, die weder Deutsche sind, noch dem deutschen Sprach- und Kulturkreis angehören und die auch nicht Verfolgte des Nationalsozialismus im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes sind, haben ohne eigene Beitragsleistung keinen Anspruch auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung.

 

Die Aufnahme dieser Zuwanderer erfolgte in analoger Anwendung des "Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge" (Kontingentflüchtlingsgesetz). Seit dem 1. Januar 2005 erfolgt die Aufnahme der jüdischen Zuwanderer gemäß §23 Abs. 2 des Aufenthaltgesetzes nach Deutschland.

 

Eine Neuregelung könnte auch nicht auf den Personenkreis der jüdischen Zuwanderer aus den GUS-Staaten begrenzt werden, sondern müsste aus Gleichbehandlungsgründen auch für andere Asylberechtigte gelten. Dies würde die finanziellen Möglichkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung bei weitem überschreiten. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verpflichtet den Gesetzgeber, bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken Gleiches gleich und Ungleiches entsprechend seiner Eigenart ungleich zu behandeln (BVerfGE 3,58,135). Dieses Gebot ist insbesondere verletzt, wenn sich für eine Gleich- oder Ungleichbehandlung keine vernünftigen Erwägungen finden lassen, die sich aus der Natur der Sache ergeben oder sonstwie einleuchtend sind, wenn also eine Maßnahme des Gesetzgebers als willkürlich zu qualifizieren ist (BVerfGE 10, 234, 246). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt deshalb ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vor allem dann in Betracht, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 101, 239, 269; st. Rspr.).

 

Zwar ist unter den von Ihnen beschriebenen Personengruppen gewiss die besondere Schwierigkeit zu erkennen, dass diejenigen, die erst im Alter von 40 Jahren oder älter nach Deutschland eingewandert sind, tendenziell niedrigere Rentenansprüche haben. Doch dies betrifft auch andere Zuwanderer in der gleichen Altersklasse, die etwa aus Osteuropa derzeit einwandern oder eingewandert sind. Das allein rechtfertigt indessen noch nicht, den Personenkreis des Fremdrentengesetzes auf Personen auszuweiten, die bislang nicht vom Schutzzweck des Gesetzes erfasst sind.

 

Im Übrigen haben hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter. Ein Antrag auf Prüfung kann bei dem örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe gestellt werden.

 

Für Ihr Schreiben möchte ich mich noch einmal sehr bedanken und hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

/Unterschrift/

 


 

Antwort FDP


Stellungnahme der FDP zu den Forderungen der DGJZ - Deutsche Gesellschaft jüdischer Zuwanderer "Würde im Alter" e. V.

Wir Liberale verstehen das Anliegen, es jüdischen Zuwanderern aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu erleichtern, eine Altersversorgung oberhalb der Grundsicherung zu sichern. Sehr viele der Zuwanderer sind hochqualifiziert. Für jüngere Zuwanderer ist es in der Regel kein Problem, eine ausreichende Alters­versorgung in Deutschland zu erwerben. Schwieriger ist es für Ältere, denen zu wenig Zeit blieb, Anwart­schaften in der Deutschen Rentenversicherung aufzubauen. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass die in den Herkunftsländern erworbenen Rentenansprüche der Zuwanderer in Deutschland konsequent zur Auszah­lung kommen und damit zu einem insgesamt höheren Alterseinkommen führen. Dies ist heute insbeson­dere dann problematisch, wenn die Zuwanderer vor der Verlegung ihres Wohnsitzes nach Deutschland im Herkunftsland noch keine Rente bezogen haben. Um die Portabilität der Renten zu verbessern, sind ins­besondere die Sozialversicherungsabkommen mit Russland und der Ukraine zum Abschluss zu bringen bzw. zu ratifizieren.

 

Einen individuellen Anspruch auf eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus sieht das deutsche Rentenrecht nicht vor. Im Rentenrecht gilt das Äquivalenzprinzip, wonach sich die Höhe der Rente nach den zuvor eingezahlten Beiträgen richtet. Liegt die Rente unterhalb des Grundsicherungsniveaus, wird das Einkommen - soweit Bedürftigkeit vorliegt - durch steuerfinanzierte Grundsicherungsleistungen auf­gestockt. Damit wird ein menschenwürdiges Existenzminium sichergestellt.

 

Soweit jüdische Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion Opfer nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen oder Verfolgung waren, können zudem Ansprüche auf besondere Entschädigungs­- bzw. Rentenleistungen geltend gemacht werden. Hierzu gehören die von der Bundesrepublik finanzierten Beihilfen der Jewish Claims Conference und die Renten aus Beschäftigungszeiten in einem Ghetto nach dem ZRBG. Der FDP ist es ein wichtiges Anliegen, dass diese Maßnahmen regelmäßig überprüft und die Leistungen angepasst werden.

 


 

Antwort DIE GRÜNEN

Volker Beck MdB - Platz der Republik 1 - 11011 Berlin



Deutsche Gesellschaft jüdischer

Zuwanderer „Würde im Alter" e.V.

Bundestagsbüro Postanschrift:

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

Tel: (030) 227-71511

Fax: (030) 227-76880

Email: volker.beck@bundestag.de

Hausanschrift: Dorotheenstraß2 101

 

Regionalbüro

Ebertplatz 23, 50668 Köln

Tel: (0221) 7201455 Fax: (0221) 37996738

 

Internetadressen

www.volkerbeck.de

www.twitter.com/Volker_Beck

 

Berlin, Juli 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Frage der Altersarmut unter Einwanderern der ehemaligen Sowjetunion hat mich in den vergangenen Monaten intensiv beschäftigt. Bei Aussiedlern werden Tätigkeiten in ihrer früheren Heimat nach dem Fremdrentengesetz rentenrechtlich anerkannt. Jüdische Kontingentflüchtlinge aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion sind von Ansprüchen nach dem Fremdrentengesetz dagegen bislang ausgeschlossen. Sie sind ausgeschlossen, obwohl auch diese Zuwanderinnen und Zuwanderer in der Verantwortung vor der deutschen Geschichte aufgenommen worden sind und oftmals durch Auswanderung ihre Rentenansprüche im Herkunftsland ganz oder teilweise verloren haben. Viele Betroffene sind deshalb auf Grundsicherung angewiesen, weil sie – wenn überhaupt – nicht mehr genügend Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen konnten und können. Unser Vorschlag ist es deshalb, dass jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion rentenrechtlich mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern gleichgestellt werden. Berufsjahre, die sie in ihren Herkunftsländern erbracht haben, werden nach dem Fremdrentengesetz in die Berechnung der Rente einbezogen.

 

Dieser Vorschlag ist vielleicht noch nicht der Weisheit letzter Schluss, ich halte ihn aber für einen guten Aufschlag für eine Debatte, die wir im Bundestag dringend – gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Jüdischen Gemeinden – führen müssen. Unseren Vorschlag muss man auch im Zusammenhang mit dem Grünen Garantierentenkonzept sehen. Danach erhält jemand, der 30 Jahre tätig war (einschließlich Kindererziehungs­zeiten), eine Rente von mindestens 850 Euro. Durch die Aufnahme der jüdischen Kontingentflüchtlinge in das Fremdrentengesetz hätten dann die meisten einen solchen Anspruch.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 


 

  Antwort Die Linke

 

Dr. Martina Bunge, MdB, Platz der Republik 1,11011 Berlin



Deutsche Gesellschaft jüdischer Zuwanderer

„Würde im Alter" е. V,

c/o Partner MedienHaus

Friedenstraße 41 - 43

44139 Dortmund

 

 

Dr. Martina Bunge

Gesundlieitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE

Sprecherin fiir ostdeutsche Rentenüberleitung

Platz der Republik 1 11011 Berlin

Büro: Jakob-Kaiser-Haus, Raum 4.814 Telefon: +49 30 227-70067

Fax: +49 30 227-76076 marfina.bunge@bundestag.de

 

Wahikreisbiiro:

Am Schilde 7a, 23966 Wismar

Telefon: +49 03841-3265993

Fax: +49 03841-3265994

martina.bunge@wk.bundestag.de

www.martina-bunge.de


Berlin, den 7. August 2013

Wahlprüfstein


Umsetzung der Entschließung 787/10 des Bundesrates „Rente statt Sozialhilfe - Verbesserung des sozialrechtlichen Status für in Deutschland lebende jüdische Holocaust-Überlebende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion"


Sehr geehrter Herr Dr. Dmitri Piterski, sehr geehrter Herr Boris Lotwin,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich für die Fraktion DIE LINKE beantworten möchte.

 

Die Fraktion unterstützt das Anliegen, eine bessere soziale Sicherung der jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion im Alter zu erreichen. Viele von ihnen sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Als besonders dringend sehen wir es an, die Situation der Holocaust-Überlebenden zu verbessern. Dies wäre zu erreichen, wenn der Beschluss des Bundesrates von 2011 zum Dokument 787/10 endlich umgesetzt würde, nämlich mit einer Anerkennung als NS-Opfer. (Dieser Beschluss des Bundesrates geht übrigens auf eine Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern, von wo ich komme, zurück und war im dortigen Landtag Konsens unter allen demokratischen Parteien.)

 

Mit einer solchen Anerkennung als Verfolgte des NS-Regimes für diejenigen, die vor dem 1. Januar 1945 geboren sind, würde auch eine Übereinstimmung hergestellt mit den Regularien zur Aufnahme von jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderern. „Bei diesen Personen", so teilt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter Hinweis auf das Aufenthaltsgesetz auf seiner Internetseite mit, „die vor dem 1. Januar 1945 in einem Nachfolgestaat der ehemaligen Sowjetunion geboren wurden, wird angenommen, dass sie Opfer nationalsozialistischer Verfolgung sind".

 

Etwas jüngere, aber gleichwohl schon im Rentenalter oder kurz davor befindliche Zuwanderer sind häufig ebenfalls erst im fortgeschrittenen Lebensalter nach Deutschland gekommen. Auch sie konnten bzw. können hier nur noch geringe oder gar keine Rentenansprüche mehr aufbauen. Gleichzeitig werden ihre in der ursprünglichen Heimat erworbenen Ansprüche zumeist nicht wirksam, weil bis heute die erforderlichen Sozialversicherungsabkommen von

Deutschland mit Russland und der Ukraine oder anderen Nachfolgestaaten nicht zum Abschluss gebracht werden konnten.

 

Da ein positiver Ausgang der Verhandlungen nicht abzusehen ist, könnte die in der Diskussion befindliche Einbeziehung in das Fremdrentenrecht wenigstens für einen Teil der Zuwanderinnen und Zuwanderer eine Verbesserung bringen. Doch allzu große Hoffnung dürfen mit den Leistungen des Fremdrentengesetzes nicht verbunden werden: Die Konditionen haben sich durch Änderungen des Gesetzes inzwischen soweit verschlechtert, dass damit ebenfalls nur Renten erreicht werden, die kaum oder auch gar nicht die Grundsicherung im Alter erreichen.

 

Zu widersprechen ist aber den Einwänden gegen die Einbeziehung in das Fremdrentengesetz, die sich darauf beziehen, dass dieses Gesetz für Zugehörige des „deutschen Sprach- und Kulturkreises" entstanden und ihnen vorbehalten ist. Die Fraktion DIE LINKE ist der Meinung, dass der besonderen Verantwortung gegenüber jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderen ein höherer Stellenwert zukommen muss als die Zugehörigkeit zum „deutschen Sprach- und Kulturkreis". Nach dem von Deutschland ausgehenden Zivilisationsbruch, der Vernichtung der Juden Europas, muss die soziale Sicherstellung jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer Vorrang haben.

 

Seien Sie also versichert, dass sich meine Fraktion in der kommenden Wahlperiode in diesem Sinne einsetzen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

/Unterschrift/

 

 

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Прочтено: 1681
Автор: Ратчина М.

Опыт судебного решения пенсионных проблем

Прочтено: 1665
Автор: Горелик В.

На всю оставшуюся жизнь

Прочтено: 1477
Автор: Миронов М.

Везде ли в Германии старикам почет?

Прочтено: 1415
Автор: Миронов М.

GRUNDSICHERUNG: ВОПРОСЫ ОСТАЮТСЯ

Прочтено: 1388
Автор: Миронов М.

Общество «Достоинство в старости»

Прочтено: 1382
Автор: Питерский Д.

GRUNDSICHERUNG. ОСОБЕННОСТИ ОПЛАТЫ ЖИЛЬЯ

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